Eine späte Rehabilitierung
Der Antrag auf Aufhebung des NS-Unrechtsurteils gegen Dr. Heinrich Singer
Eine Veranstaltung des Vereins zur Erforschung der Sozialen Bewegungen im Wuppertal e. V. in Kooperation mit der Begegnungsstätte Alte Synagoge Wuppertal
Am 17. Dezember 1933 starb der jüdische Elberfelder Arzt Dr. Heinrich Singer im Zuchthaus Münster. Im Juli desselben Jahres war er unter dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Vieles spricht dafür, dass das Urteil wesentlich durch die antisemitische Verfolgungspolitik der Nationalsozialisten geprägt war.
Sein Sohn, der international renommierte Entwicklungsökonom Prof. Sir Hans Singer, litt zeitlebens darunter, dass das Urteil gegen seinen Vater niemals aufgehoben wurde. Im Jahr 2024 entschuldigte sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Uwe Schneidewind anlässlich der Einweihung des Hans-Singer-Wegs im Namen der Stadt Wuppertal offiziell bei der Familie für das Heinrich Singer zugefügte Unrecht.
Nun haben die Urenkelinnen Heinrich Singers einen weiteren Schritt zur vollständigen Rehabilitierung ihres Urgroßvaters unternommen. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile haben sie die Aufhebung des Urteils beantragt. Der Antrag wird seit September 2026 von der Staatsanwaltschaft Wuppertal bearbeitet.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die historischen Hintergründe und der Antrag auf Aufhebung des Urteils vorgestellt. Rechtsanwalt Peter Paul Prietzel-Düwel erläutert die juristische Begründung des Antrags.
